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In Niedersachsen gibt es keine sogenannten "Listenhunde", neben Schleswig-Holstein damit eins von zwei Bundesländern, das Rasselisten ablehnt. Warum das so ist und welche Hunde in anderen Ländern Listenhunde sind.
Auf fast jedem niedersächsischen Bauernhof lebt auch mindestens ein Hund, häufig sogar mehrere. Landwirtinnen und Landwirte schätzen die tierische Begleitung. Doch was ist, wenn diese als sogenannte „Kampfhunde“ gelten?
In anderen Bundesländern gibt es "Listenhunde": Für die Haltung dieser Tiere gibt es strenge Auflagen, unter anderem eine Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit. Auch höhere Steuern werden fällig.
Niedersachsen hatte dies bei der Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden abgelehnt, trotz neuer Vorfälle mit solchen "Listenhunden". Nach Ansicht der zuständigen Agrarministerin Miriam Staudte (Grüne) sei es wissenschaftlich nicht begründbar, eine Hunderasse aufgrund von Größe, Gewicht oder Beißkraft als gesteigert aggressiv oder gefährlich einzustufen.
Hundeführerschein ablegen, um „Listenhunde“ zu halten
Bereits jetzt müssen niedersächsische Hundehalter einen Sachkundenachweis vorlegen, also eine Art „Hundeführerschein“, um gefährliche Situationen zu erkennen und möglichen Gefahren rechtzeitig vorzubeugen. Hunde, für die die Gefährlichkeit amtlich festgestellt worden ist, können nur mit Erlaubnis gehalten werden.
Maulkorb und Leinenpflicht
In den meisten anderen Bundesländern sind laut HAZ die Anforderungen an Halter von „Kampfhunden“ teilweise deutlich strenger. Der Halter oder die Halterin müssen volljährig sein, brauchen zusätzlich zum Sachkundenachweis noch ein polizeiliches Führungszeugnis. Teilweise müssen auch höhere Hundesteuern gezahlt werden, zudem muss das jeweilige Tier einen Wesenstest bestehen und in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen. Es gilt darüber hinaus Leinenpflicht.
Zu den Listenhunden gehören:
- American Staffordshire Terrier
- Rottweiler
- Pitbull Terrier
- Bullterrier
- Bullmastiff
- Bulldogge
- Dobermann
- Chow Chow
- Staffordshire Bullterrier
- Cane Corso
- Dogo Argentino
- Bordeaux Dogge
- Fila Brasileiro
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Mastiff
- Tosa Inu
Wann ein Hund als Kampfhund gilt
Übrigens gelten auch Kreuzungen dieser Rassen als „Kampfhunde“. Wer sich nicht an die Auflagen hält, riskiert ein Bußgeld. Und wichtig zu wissen: Auch für "normale” Hunde gibt es natürlich gesetzliche Regeln, die in den Hundegesetzen der Bundesländer festgeschrieben sind.
Kampfhunde: Wieso eigentlich „gefährlich“?
Nur, weil ein Hund auf der Liste steht, heißt das natürlich nicht grundsätzlich, dass er aggressiv und gefährlich für Menschen oder Tiere ist, wie auch die Plattform Pets Deli betont. „Genau wie man bei einem Dackel über den Jagdtrieb oder bei einem Australian Shepherd über das Hüteverhalten Bescheid wissen sollte, so sollte man bei „gefährlichen Rassen“ bzw. Hunden auch genauestens über besonders ausgeprägte Verhaltensweisen informiert sein. Bei falscher Haltung können diese Charakterzüge sonst in aggressives Verhalten umschlagen. Das gilt übrigens auch für alle andere Rassen“, heißt es.
Der gefährlichste Hund sei immer der, der an die falschen Halterinnen und Halter gerate. Der American Staffordshire Terrier beispielsweise wurde und wird illergalerweise immer noch für Hundekämpfe eingesetzt. In Großbritannien wurde die Rasse jedoch schon vor Jahren als „Nanny Dog“ eingesetzt und war für ihre freundliche und einfühlsame Seite geschätzt, die sie auch als Familienhund ausgezeichnet hat. Kurzum: Jeder Hund benötigt gute Erziehung und artgerechte Auslastung.
Vorfall in Oldenburg: Pitbull attackiert Menschen und wird erschossen
In Oldenburg hatte die Polizei Anfang Juni einen aggressiven Hund erschossen. Der Pitbull hatte fünf Erwachsene sowie ein zweijähriges Kind gebissen. Ob der Hund schon vorher auffällig war, ist laut HAZ nicht bekannt. Die Polizei hat ein Verfahren gegen die Halterin eingeleitet. Zuvor war Ende Mai eine Frau in Schöningen (Landkreis Helmstedt) durch den Angriff eines Pitbulls verletzt worden.
Mit Material von HAZ, Pets Deli, Bußgeldkatalog
Author: Mary Calhoun
Last Updated: 1703001481
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